So bist du während deines Au pair Aufenthalts versichert
Als Agentur tragen wir bei AuPairCare eine besondere Verantwortung für die Sicherheit unserer Au pairs. Deshalb liegt es uns sehr am Herzen, dass unsere Teilnehmer:innen zu jeder Zeit rundum geschützt sind.
In jedem Lebens- und Arbeitsbereich können Situationen eintreten, in denen medizinische Hilfe notwendig wird oder das Eigentum anderer aufgrund eines Unfalls oder Missgeschicks unbeabsichtigt zu Schaden kommt. Auch in deinem Alltag als Au pair in den USA kann es vorkommen, dass du einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen musst, du einen Schaden verursachst oder dein Gepäck auf der Reise verloren geht.
Für all diese Fälle bist du mit uns optimal abgesichert. Die in deinem Versicherungspaket enthaltenen Leistungen decken den Großteil aller eventuellen Schäden sowie die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen ab. Der Versicherungsschutz gilt für die gesamte Dauer deines Au pair Vertrags, d.h. für die vollen 12 Monate.
Solltest du den 13. Monat als Reisemonat in Anspruch nehmen, hast die Möglichkeit, deinen Versicherungsschutz gegen einen Aufpreis zu verlängern.
Diese Versicherungen sind bei uns inklusive:
Au pair Krankenversicherung
Privathaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Reisegepäckversicherung
Was passiert, wenn du krank wirst?
Natürlich kann es während deines Auslandsaufenthalts vorkommen, dass du erkrankst und zum Arzt oder zur Ärztin gehen musst. Das ist gar kein Problem, denn mit deiner Au pair Krankenversicherung bist du auch im Ausland versichert.
Von unserem Versicherungspartner erhältst du zu Programmbeginn einen Versicherungsausweis, den du immer bei dir tragen solltest. Wenn eine medizinische Behandlung notwendig wird, solltest du einen niedergelassenen Arzt oder Ärztin aufsuchen, der im Netzwerk der Versicherung tätig ist, um die spätere Kostenabrechnung zu erleichtern. Die Adressen von passenden Ärzt:innen in deiner Nähe kannst du online finden oder bei deiner Versicherung erfragen. In der Regel musst du für kleinere Behandlungen in Vorleistung gehen (die Erstattung erfolgt über ein Schadensformular), während z.B. eine intensivere Behandlung im Krankenhaus direkt mit der Versicherung abgerechnet wird.
Bei einem ernsten Notfall, der eine umgehende Behandlung erfordert, solltest du natürlich die nächste Notaufnahme aufsuchen oder die Notrufnummer (911) wählen. Auch hier ist es wichtig, dass du deinen Versicherungsausweis immer dabeihast. Grundsätzlich musst du deine Versicherung so schnell wie möglich über eine notwendige Notfallbehandlung informieren, spätestens aber innerhalb von 48 Stunden.